Die Fa. Knauf hat die Durchführung von 8 Bohrungen im Karstgebiet Questenberg nach § 49 Wasserhaushaltsgesetz angezeigt. Mit den konkreten Arbeiten zur Vorbereitung der Bohrarbeiten soll noch in dieser Woche (nach dem 16.09.2024) begonnen werden. Vorläufiges Ziel ist die Bereitstellung von Daten für die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans (Sachsen-Anhalt).
Der Vorhabenträger hat auch die erforderlichen Unterlagen zur FFH-Verträglichkeitsprüfung und zu den technischen Umsetzungen der Maßnahme erarbeiten lassen und zur Prüfung vorgelegt.
Die FFH-Verträglichkeitsprüfung kommt zu dem Schluss, dass unter Beachtung der vorgeschlagenen Vermeidungsmaßnahmen die Verträglichkeit des Bohr-Vorhaben mit den Schutzzielen und Schutzzwecken der Schutzgebiete gegeben ist.
Der Landesverband des NABU wird sich im Rahmen einer Stellungnahme - die gemeinsam mit den regional zuständigen NABU Kreisverband Mansfeld-Südharz erarbeitet wird - dazu noch äußern.
Der Kreisverband gab im Rahmen einer beantragten Fristverlängerung für die Erarbeitung der Stellungnahme allerdings zu bedenken, dass voraussichtlich die Durchführung der 8 Bohrungen zwar zulässig sein kann. Schließlich werden ausschließlich vorhanden Wege verwendet und die Risiken, die regelmäßig bei Bohrarbeiten in Karstgebieten zu beachten sind, werden gem. den bekannten Standards abgesichert. Allerdings werden diese Bohrungen aus Sicht des NABU letztlich dazu durchgeführt, später möglicherweise neue Abbaubereiche für Gipsgrundstoffe zu erschließen.
Der NABU prüft derzeit deshalb die darüber hinausgehende Frage, inwieweit es bereits im Rahmen der Vorbereitung und Planung von Erkundungsarbeiten in einem mehrfach geschützten Gebiet zu klären ist, ob in den Schutzgebieten grundsätzlich eine Verträglichkeit mit den zukünftigen Erschließungs- und Abbaumaßnahmen gegeben bzw. zu erwarten ist. Die Bohrungen erfolgen in aller Regel nicht zum Selbstzweck im Gebiet. Der NABU geht davon aus, dass die Verträglichkeit von großräumigen Abbaumaßnahmen in diesem Gebiet mit den Schutzzielen der dortigen Schutzgebiete nicht zu erwarten ist. Auch ggf. denkbare Ausnahmeregelungen sind hier nicht anwendbar. Damit stellt sich direkt die Frage der Sinnhaftigkeit der Bohrmaßnahmen.
Deshalb ist der NABU auch gegen die jetzt geplanten Bohrarbeiten. Zu bedenken ist darüber hinaus, dass die Risiken der Schaffung von Aufschlüssen im Karst zwar technisch nach Stand der technischen Regeln berücksichtigt werden. Es kann sich jedoch mit deutlicher Wahrscheinlichkeit herausstellen, dass das Eingehen der Risiken für die dortigen zu schützenden Lebensräume und dort lebenden Arten nicht erforderlich ist!
Wie kann es gelingen, dass unsere entwickelten Gesellschaften nachhaltiger wirtschaften und leben? Das ist eine der großen Fragen unserer Zeit mit Blick auf den Klimawandel und bereits sichtbare Veränderungen in der Natur. Aber auch mit dem klaren Blick auf eine kluge Ressourcennutzung in der Zukunft.
Junge Menschen erwarten Antworten auf viele solcher Fragen, wie die globalen Nachhaltigkeitsziele tatsächlich mit Leben erfüllt werden können.
Zuvor kommt es aber darauf an, Natur zu verstehen und Natur zu erleben!
Das NABU-Waldinstitut unterbreitet dafür mit dem Nachhaltigkeitslabor für die nächsten drei Jahre ein interessantes Angebot für SchülerInnen und Schüler u.a. in unserem Landkreis Mansfeld-Südharz. Am 16. Oktober 2024 erfolgte nun der offizielle Start des Projektes vom Waldinstitut Blankenburg im Rahmen einer Auftaktveranstaltung im Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz in Roßla.
Die Schulen des Landkreises können jederzeit dazu mit den Akteurinnen und Akteuren sowie den Kooperationspartnern Kontakt aufnehmen und eine intensive Zusammenarbeit entwickeln. Der NABU Kreisverband Mansfeld-Südharz e.V. unterstützt vor Ort die Aktivitäten des Nachhaltigkeitslabors an den Schulen als einer der vielen Kooperationspartner.
Eine direkte Kontaktaufnahme von Schulen ist auch noch am 23. Oktober 2024 ab 15.00 Uhr im Rathaus Sandersleben im Zuge des dort geplanten Netzwerktreffen zum
Nachhaltigkeitslabor im Landkreis Mansfeld-Südharz möglich.
Bitte bei Interesse gern auch kurzfristig noch anmelden.
Mehr dazu auf den Seiten des NABU-Waldinstitutes Blankenburg -->
Am 15.9.24 fand endlich die Fahrrad-Schnitzeljagd in Mansfeld statt. Neben dem Raten von Baumarten anhand gezeichneter Blätter und der Bestimmung von heimischen Vögeln gab es auch eine Menge Spaß beim Bürostuhlcurling und dem Suchen bzw. Recherchieren von Dingen.
Natürlich gab es auch etwas zu gewinnen. Das erstplatzierte Team hat eine Vogeltränke gewonnen. Weiterhin haben alle Teams kleine Pokale und selbst genähte
Fahrradschlauch Portemonnaies erhalten. Zum Transport des Ganzen gab es für jedes Team noch einen NABU Stoffbeutel.
Lieben Dank den beiden freiwilligen Helfern für die Unterstützung!"
Die derzeitige Rechtslage hat es möglich gemacht, dass das Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt dahingehend angepasste wurde, dass die Errichtung von Windkraftanlagen (WKA) im Wald nun möglich ist.
Für den Wald heißt dies, dass es mit der Errichtung von WKA im waldarmen Sachsen-Anhalt dem Wald nicht besser gehen wird!
Im Gegenteil: Für den Wald, für den Wasserhaushalt, für das Klima, für die Artenvielfalt und für die Menschen, die im Wald Erholung und Gesundheit suchen, ist das ein erheblicher negativer Einschnitt. Es ist geradezu ein Irrsinn, „koste es was es wolle“, unseren Wald und alles was daran hängt vorsätzlich dauerhaft zu schädigen, um Energie zu gewinnen.
Es wird hierbei nur einen Gewinner geben, den Verpächter der Waldflächen für die Errichtung von WKA. Es ist nicht gesagt, dass WKA wirtschaftlich arbeiten. Es gibt hingegen viele große Verlierer, die Natur mit ihrer Artenvielfalt, das Klima und uns Menschen/Steuerzahler, die dieses bezahlen und aushalten müssen; insbesondere dann, wenn WKA wegen zu viel Strom abgeschaltet werden müssen oder wenn WKA keinen Strom produzieren, weil es windstill ist.
Darüber hinaus hat die Bundesnetzagentur in den letzten Tagen vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Netzanschlussgebühren für alle Bürger weiterhin steigen werden. Man kann es auf die einfache Formel bringen: je mehr Solarparks und Windkraftanlagen, desto höher sind die Anschlussgebühren für uns alle.
Mit der Änderung des Landeswaldgesetzes ist jedoch nicht die europäische Rechtsprechung ausgehebelt worden. Es wird bei Planungen sehr darauf geachtet werden müssen, welche Schutzgüter betroffen sind und ob wir Menschen bereit sind, diese Einschnitte mit zu (er)tragen.
Zu guter Letzt sei daran erinnert: Wir Erwachsenen heute tragen Verantwortung – auch oder gerade für unsere Kinder und Enkel, die Erwachsenen von morgen, für eine lebenswerte Zukunft, auch mit gesunden Wäldern!!
Die Auszeichnung des Naturschutzbundes Deutschland für ein Schwalbenfreundliches Anwesen konnte die Regionalgruppe des Naturschutzbundes Mansfeld-Südharz e.V. am Sonntag, den 02.06.2024 dem Bauernhof Schulze überreichen. Es wurde gebührend öffentlich gefeiert. Schade, dass nur die Experten dabei waren. Im nächsten Jahr wird Anfang Juni wieder auf dem Hof in Uftrungen gefeiert. Wer auch Interesse für die Glücksbringer hat und ein oder 2 Schwalbennester vom NABU bekommen möchte, kann sich gerne unter der emailadresse: info@nabu-msh.de melden.